[ Auszug: Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk
drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich
zu machen, dass ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]